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Hermes-Deckung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    allgemeine Bezeichnung für die Übernahme von Exportkreditgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland. Hermes-Deckungen bieten deutschen Unternehmen Schutz vor dem Risiko des Forderungsausfalls bei Ausfuhrgeschäften. Wie in anderen Industrieländern auch werden staatliche Exportgarantien zur Förderung der Außenwirtschaft eingesetzt, insbesondere zur Absicherung von Ausfuhren in Entwicklungs- und Schwellenländer. Mit der Durchführung und Abwicklung der Exportgarantien hat die Bundesregierung bereits seit 1949 das Unternehmen Euler Hermes AG als Bevollmächtigte (Mandatar) beauftragt. Die frühere Hermes Kreditversicherungs AG wurde 2002 von Euler übernommen, doch heute werden die Exportkreditgarantien immer noch als Hermes-Deckungen bezeichnet.

    Staatliche Garantien werden nur für förderungswürdige Exportgeschäfte mit vertretbarem Risiko vergeben. Über die Anträge auf die Übernahme von Exportgarantien entscheidet der Interministerielle Ausschuss (IMA) unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Absicherung der Exportrisiken gibt es unterschiedliche Deckungsmöglichkeiten, je nach Laufzeit und Art der Lieferungen oder Leistungen sowie der ausländischen Vertragspartner. Übliche Deckungsformen sind Lieferantenkreditdeckungen, Pauschalgewährleistungen (Sammeldeckungen insbesondere für kleine und mittelständische Exporteure), Fabrikationsrisikodeckungen sowie Finanzkreditdeckungen (insbesondere für größere Exportgeschäfte, die von Banken finanziert werden). Darüber hinaus werden Deckungszusagen für Projektfinanzierungen gegeben. Sind bei größeren Projekten mehrere Länder beteiligt, so werden Deckungszusagen in Abstimmung mit anderen Ländern vergeben (in Form von Rück- oder Mitversicherungen). Ein Beispiel für eine Zusammenarbeit ist die gemeinsame Risikoübernahme von Großbritannien, Frankreich und Deutschland bei den Airbus-Geschäften.

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