Hermes-Bürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Namen des früher mit der Durchführung betrauten Versicherungsunternehmens hergeleitete Bezeichnung für Ausfuhrgewährleistungen (keine Bürgschaft i.S.d. §§ 765 ff. BGB) der Bundesrepublik Deutschland für Exportgeschäfte bzw. deren Finanzierung, bei denen der ausländische Schuldner bzw. Sicherheitengeber ein Staat, eine andere Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare öffentliche Einrichtung ist.
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