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Revision von Handlungsgehilfe vom 12.11.2018 - 18:38

Handlungsgehilfe

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    Bezeichnung für eine Person, die in einem Handelsgewerbe, also bei einem Kaufmann, zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist (§§ 59 ff. HGB). Der Handlungsgehilfe ist Arbeitnehmer (Angestellter, vgl. § 611a BGB). Heute übliche Bezeichnung: kaufmännische/r Angestellte/r.

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