Handelsbräuche
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Usancen; Gewohnheiten und Gebräuche, die sich unter Kaufleuten entwickelt haben und mangels anderweitiger Regelung in Gesetz oder Vertrag gelten (§ 346 HGB). Handelsbräuche besitzen im internationalen Wirtschaftsverkehr große Bedeutung, v.a. die von der Internationalen Handelskammer in Paris aufgestellten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) und die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) sowie die Incoterms als internationale Lieferklauseln.
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