gutgläubiger Erwerb
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Interesse des funktionierenden Rechtsverkehrs bestehende Regelungen für den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen und an Grundstücken wie an anderen dinglichen Rechten von einer nichtberechtigten Person (gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen, gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten, gutgläubiger Erwerb von Wertpapieren).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
gutgläubiger Erwerb
ausgehend
eingehend
- Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
- Eigentumserwerb an Grundstücken
- Erbengemeinschaft
- Faustpfandrecht
- Geldzeichen
- gesetzliches Pfandrecht
- Grundstücksrechte
- Hypothekenbrief
- Indossament, Rechtswirkungen
- Inhaberpapier
- Orderpapier
- Pfandrecht an Rechten
- Rang
- Raumsicherungsübereignung
- Rechtsschein
- Sachsicherheiten
- Vermieterpfandrecht
- Vormerkung
gutgläubiger Erwerb
ausgehend