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Revision von GSE-Verfahren vom 02.11.2018 - 14:47

GSE-Verfahren

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    belegloser Scheckeinzug der Kreditinstitute und gesonderte Vorlage der nach diesem Verfahren bearbeiteten Schecks beim bezogenen Kreditinstitut ohne Verrechnung. Das GSE-Verfahren war im "Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen)” geregelt. Das bisherige Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren (GSE-Verfahren) wurde mit der Verfahrensumstellung ab dem 3.9.2007 auf das imagegestützte Einzugsverfahren (ISE-Verfahren) eingestellt. ISE wurde von der deutschen Kreditwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Verbänden und der Deutschen Bundesbank entwickelt. Ziel des neuen Verfahrens ist die Vereinfachung und Modernisierung des Scheckeinzugsverfahrens. Mit ISE entfällt der papiergebundene Versand von Schecks an die Bundesbank beim Inkasso. Neben dem Datensatz mit den Scheckdaten (Clearingsatz) übermittelt die Bundesbank das eingescannte Bild des Schecks (Image) an die bezogene Bank. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind mit der "Verordnung über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr" geschaffen.

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