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Revision von Grundstücke und Gebäude vom 06.11.2018 - 15:53

Grundstücke und Gebäude

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundstücke und Gebäude werden auf der Aktivseite der Bilanz unter den Sachanlagen in der Position „1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken” geführt. Zu- und Abgänge des Berichtsjahres, Zuschreibungen und Abschreibungen werden im Anlagespiegel dargestellt.

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