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Grauer Kapitalmarkt

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Grauer Markt, Grey Market, Grauhandel; Bezeichnung für weitgehend unregulierten Kapitalmarkt außerhalb der Börsen, der kaum staatlicher Aufsicht unterliegt. Gehandelt werden auf dem grauen Kapitalmarkt Produkte, die nicht auf dem organisierten Markt vertreten und in der Regel weit weniger umlauffähig sind, als dies bei börsengehandelten Produkten der Fall ist (z.B. stille Beteiligungen, geschlossene Fonds). Um Missbrauch entgegen zu wirken, wurde der graue Kapitalmarkt zunehmend reguliert und damit "aufgehellt". Am Beginn stand die Prospektpflicht des Verkaufsprospektgesetzes für sog. Nichtwertpapiere. Verschärft und erweitert wurde die Regulierung über den Vermögensanlagenbegriff des Vermögensanlagengesetzes, flankiert durch den weiten materiellen Fondsbegriff des Kapitalanlagengesetzbuches. Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes sind alle Formen von Vermögensanlagen erfasst und reguliert. Der vormals graue Kapitalmarkt ist damit "weiß" geworden.
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