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Golden Parachute
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Goldener Fallschirm; Regelungen, die im Falle eines Unternehmenskaufes (Mergers & Acquisitions) hohe Abfindungszahlungen für das Management des übernommenen Unternehmens (Target) auslösen. Golden Parachutes können u.a. als Cash Offer, Stock-for-stock Offer oder Optionen auf Aktien des übernommenen Unternehmens gestaltet sein. Da (bereits die Aussicht auf) die einhergehenden Mittelabflüsse bzw. eingeräumten Rechte die Attraktivität des Targets für den Akquisiteur senken, zählen Golden Parachutes zu den (präventiven) Abwehrmaßnahmen, die sich gegen eine unfreundliche Übernahme richten.
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