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Revision von Going Public vom 04.03.2020 - 13:31

Going Public

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Initial Public Offering (IPO); 1. Begriff: Der mit einem öffentlichen Angebot verknüpfte Börsengang eines bisher nicht börsennotierten Unternehmens. Manchmal auch als Oberbegriff für alle Varianten des Börsengangs verwendet.

    2. Prozess: Das Going Public umfasst mehrere, sich überlappende Phasen.
    a) Am Beginn steht die Prüfung, ob ein Unternehmen grundsätzlich börsenreif ist. Diese Prüfung umfasst u.a. Ertragsentwicklung, Produktstruktur, Wachstumsdynamik und Managementerfahrung.
    b) Danach wird die für das Going Public notwendige Dokumentation erstellt. Zentrales rechtliches Dokument des Going Public ist der Wertpapierprospekt (Prospekt), der die Chancen und Risiken des Unternehmens umfassend darlegt, von den Aufsichtsbehörden gebilligt werden muss und die Grundlage des börslichen Zulassungsverfahrens bildet.
    c) Parallel zur Prospekterstellung beginnt die Vermarktung u.a. durch Analystenpräsentationen und die Erstellung von begleitendem Research.
    d) Die abschließende Preisfindung und Platzierung erfolgen heute meist im Bookbuilding-Verfahren (Bookbuilding). Begleitet wird diese letzte Phase eines Going Public mit sog. Roadshows, auf denen sich das Unternehmen potenziellen Aktionären präsentiert.
    e) Mit der Preisfestsetzung, der Zuteilung und der Erstnotiz endet das eigentliche Going Public. Es folgt aber i.d.R. noch eine Phase, in der die Konsortialbanken für die Kursstabilisierung sorgen. In das Going Public sind neben den den Börsengang begleitenden Konsortialbanken auch Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer eng eingebunden, u.a. um eine sorgfältige Bewertung (sog. Due Diligence) des Börsenkandidaten zu ermöglichen und die Begleitdokumentation zu erstellen.

    Vgl. auch Börsengang; Going-Public-Grundsätze; Equity Story.

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