Direkt zum Inhalt

gleitende Preisanpassung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beim Prinzip der gleitenden Preisanpassung wird die Durchsetzung von Preiserhöhungen durch die Vereinbarung von sog. Preisgleitklauseln zum Gegenstand einer einmaligen und im Rahmen der Vertragsverhandlung auszutragenden Konfliktregulierung. Diese Klauseln regeln die Tatsache und die Form einer Preisänderung sowie häufig auch deren Ausmaß und Richtung durch die Koppelung an einen bestimmten unternehmensexternen Tatbestand (z.B. die Bindung variabel verzinster Kredite an einen Referenzzinssatz). Da hierdurch die Verantwortung für Preis- bzw. Konditionenänderungen auf einen Dritten übertragen wird, bleiben die laufenden Geschäftsbeziehungen i.d.R. von unerwünschten Auseinandersetzungen über Preise und Konditionen weitgehend unbelastet.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "gleitende Preisanpassung"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete