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Revision von Gläubigerschutz vom 23.10.2018 - 11:17

Gläubigerschutz

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    Im Bankwesen versteht man unter Gläubigerschutz Maßnahmen, die Bankeinleger (Gläubiger) vor Vermögensverlusten aus ihren Geldanlagen bewahren sollen. Im speziell bankbetrieblichen Sinne geht dieser Schutz über den gesetzlich kodifizierten üblichen rechtlichen Schutz hinaus, den Gläubiger beispielsweise durch das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip auch von Nichtbanken genießen. Der Gläubigerschutz ist ein in der Bankwirtschaft dominierendes Prinzip, dessen Grundgedanke sich in zahlreichen Normen niederschlägt und das gleichzeitig als Rechtfertigungsgrund für die besondere staatliche Überwachung von Kreditinstituten (Bankenaufsicht) allgemein anerkannt ist. Begründet wird dies regelmäßig mit der besonderen Schutzwürdigkeit bei gleichzeitiger Schutzbedürftigkeit von Bankeinlegern.

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