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Revision von girogo vom 02.11.2018 - 14:46

girogo

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinsames Markenzeichen der Deutschen Kreditwirtschaft für die neue Funktion des kontaktlosen Bezahlens mit den Kundenkarten der Kreditinstitute (Bank- oder Sparkassenkarte). Girogo ermöglicht ein schnelleres und bequemeres Bezahlen an der Kasse. Anders als bei der kontaktbehafteten Zahlung braucht der Kunde seine Bank- oder Sparkassenkarte bei einem Betrag bis 20 Euro nicht mehr aus der Hand zu geben. Die Zahlung erfolgt über die Prepaid-Funktion des Chips durch das Halten der Karte vor das Bezahlterminal und ohne Eingabe der PIN. Es gelten die hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft. Das kontaktlose Bezahlen soll auch für die electronic cash-Funktion der girocard realisiert werden. Als Prepaid-Lösung bietet girogo eine Zahlungsgarantie für den akzeptierenden Händler. Die Zahlungen werden nach Einreichung unverzüglich auf dem Händlerkonto gutgeschrieben.

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