Direkt zum Inhalt

girogo

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinsames Markenzeichen der Deutschen Kreditwirtschaft für die neue Funktion des kontaktlosen Bezahlens mit den Kundenkarten der Kreditinstitute (Bank- oder Sparkassenkarte). Girogo ermöglicht ein schnelleres und bequemeres Bezahlen an der Kasse. Anders als bei der kontaktbehafteten Zahlung braucht der Kunde seine Bank- oder Sparkassenkarte bei einem Betrag bis 20 Euro nicht mehr aus der Hand zu geben. Die Zahlung erfolgt über die Prepaid-Funktion des Chips durch das Halten der Karte vor das Bezahlterminal und ohne Eingabe der PIN. Es gelten die hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft. Das kontaktlose Bezahlen soll auch für die electronic cash-Funktion der girocard realisiert werden. Als Prepaid-Lösung bietet girogo eine Zahlungsgarantie für den akzeptierenden Händler. Die Zahlungen werden nach Einreichung unverzüglich auf dem Händlerkonto gutgeschrieben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "girogo"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap girogo Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/girogo-70499 node70499 girogo node60522 PIN node70499->node60522 node60244 Onlinebanking node60244->node60522 node60575 POS-Banking node60575->node60522 node58224 Geldkarte node58224->node60522 node62231 Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie ... node62231->node60522
    Mindmap girogo Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/girogo-70499 node70499 girogo node60522 PIN node70499->node60522

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete