Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von gezogener Wechsel vom 24.10.2018 - 12:22

gezogener Wechsel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unbedingte Anweisung des Ausstellers (sog. Trassant) an den Bezogenen (sog. Trassat), eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen (sog. Remittent, Wechselnehmer) zu zahlen. Der Bezogene haftet wechselmäßig erst, wenn er den Wechsel annimmt (Wechsel, Annahme). Der Aussteller kann den Wechsel zu seiner eigenen Verfügung (an eigene Order) oder zur Verfügung eines Wechselnehmers (an fremde Order) stellen. Der gezogene Wechsel stellt eine Zahlungsanweisung dar, die durch das Akzept zu einer Zahlungsverpflichtung des Bezogenen wird. Der gezogene Wechsel (Tratte) ist die gebräuchlichste Wechselform.

    Gegensatz: Solawechsel.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com