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Gewinnsparen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kombination aus Sparform und Lotteriespiel, um die Sparneigung von Menschen unter Berücksichtigung ihrer Spielleidenschaft zu fördern. Grundsätzlich angeboten werden kann das Gewinnsparen von privaten Banken, Kreditgenossenschaften und insbesondere von den Sparkassen (Prämiensparen, PS-Sparen).

    2. Rechtlicher Rahmen: Es sind der Abschluss eines Sparvertrages und eines Lotterievertrages erforderlich. Vertragspartner beim Sparvertrag ist das Kreditinstitut, das damit Schuldner der vom Sparer geleisteten Sparbeträge ist. Der Lotterievertrag wird dagegen mit einem Lotterieveranstalter oder dem für eine Bank zuständigen Verband abgeschlossen, der Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist.

    3. Verfahren: Das Gewinnsparen wird über den Verkauf von Losen in den einzelnen Sparperioden abgewickelt. Der Losbetrag (z.B. fünf Euro) setzt sich aus einem dem Sparer verbleibenden Sparbetrag (z.B. vier Euro) und einem Lotterieeinsatz (z.B. ein Euro) zusammen. Die nach Abzügen (z.B. für die Lotteriesteuer sowie die bankseitigen Kosten) dann im Prämienfonds verbleibenden Beträge werden nach Maßgabe eines festgelegten Auslosungsplanes an die Sparer ausgeschüttet.

    4. Bedeutung: Gewinnsparangebote der Kreditwirtschaft im Allgemeinen und der Sparkassen im Besonderen zielten ursprünglich auf eine Wiederbelebung und Aktivierung der Spartätigkeit. Heute wird Gewinnsparen dagegen mehr und mehr aus Marketingsicht bewertet.

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