Direkt zum Inhalt

Gewinnabführungsvertrag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft (AktG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 I 1 AktG) bzw. ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen zu führen (sog. Geschäftsführungsvertrag, § 291 I 2 AktG). Doch ist vor der Gewinnabführung aus dem Jahresüberschuss der Betrag in die gesetzliche Rücklage (§ 150 I, II AktG) einzustellen, der erforderlich ist, um diese (unter Hinzurechnung einer Kapitalrücklage) innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre ab Vertragsschluss gleichmäßig auf den zehnten oder einen in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals aufzufüllen (§ 300 Nr. 1 AktG). Erfasst die Verpflichtung nicht den gesamten Gewinn, liegt ein Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 I Nr. 2 AktG vor. Wegen der besonderen Gefahrenlage insbesondere für außenstehende Aktionäre und die Gläubiger der zur Gewinnabführung verpflichteten Gesellschaft legt das Konzernrecht dem gewinnbeziehenden Unternehmen gegenüber diesem Personenkreis vergleichbare Verpflichtungen (Einzelheiten in §§ 300 ff. AktG mit Abschwächungen für den Teilgewinnabführungsvertrag) wie im Falle des Beherrschungsvertrages auf. Der Gewinnabführungsvertrag muss daher nach §§ 304 I 1, 305 I AktG neben Regelungen über die (vollständige) Gewinnabführungspflicht auch solche über die Zahlung eines angemessenen Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und über deren Abfindung (Abfindung außenstehender Aktionäre) enthalten. Kredite an durch Gewinnabführungsvertrag verbundene Unternehmen sind gemäß § 19 II 2 Nr. 2 KWG zusammenzurechnen (Kreditnehmerbegriff des KWG). Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags erfolgt regelmäßig im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses (abhängiges Unternehmen; Konzern). Gewinnabführungsverträge werden häufig aus steuerlichen Gründen mit Beherrschungsverträgen zu sog. Organschaftsverträgen (Organschaft) verbunden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Gewinnabführungsvertrag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Gewinnabführungsvertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinnabfuehrungsvertrag-58417 node58417 Gewinnabführungsvertrag node59120 Kapitalherabsetzung node58393 gesetzliche Rücklage node59120->node58393 node62065 Umwandlung node55863 außenstehende Aktionäre node62065->node55863 node57372 eingegliederte Gesellschaft node57372->node55863 node55863->node58417 node55383 Abfindung außenstehender Aktionäre node55863->node55383 node59052 Jahresabschluss node60848 Rechtsgeschäft node55390 Abhängigkeitsbericht node55390->node58417 node55390->node55863 node55390->node59052 node55390->node60848 node62222 verbundene Unternehmen node55390->node62222 node57557 Ergebnisrücklagen node55535 Aktionärsrechte node55535->node58393 node57328 Eigenkapital node62222->node58417 node56196 Beteiligung node62222->node56196 node59324 Konzern node62222->node59324 node58393->node58417 node58393->node57557 node58393->node57328 node59084 juristische Person node58537 Großkredit node60197 Offenlegung der wirtschaftlichen ... node59417 Kreditnehmerbegriff des KWG node59417->node58417 node59417->node59084 node59417->node58537 node59417->node60197 node59417->node59324 node57888 Finanzanlagevermögen node57888->node62222 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node62222 node55383->node58417
    Mindmap Gewinnabführungsvertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinnabfuehrungsvertrag-58417 node58417 Gewinnabführungsvertrag node62222 verbundene Unternehmen node62222->node58417 node59417 Kreditnehmerbegriff des KWG node59417->node58417 node58393 gesetzliche Rücklage node58393->node58417 node55390 Abhängigkeitsbericht node55390->node58417 node55863 außenstehende Aktionäre node55863->node58417

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete