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Revision von Gewährleistungsgarantie vom 04.03.2020 - 13:16

Gewährleistungsgarantie

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    Form einer Garantie, durch die Gewährleistungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen gesichert werden, ohne dass der Lieferer oder Unternehmer für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Sicherheit in Geld stellen muss. Die Gewährleistungsgarantie ist eine besondere Form der Liefergarantie oder Leistungsgarantie. Durch die Übernahme einer Gewährleistungsgarantie verpflichtet sich das Kreditinstitut, für die Erfüllung von Ansprüchen aus einer Gewährleistung bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Garantiesumme (i.d.R. fünf bis zehn Prozent des Auftragswerts) einzustehen, wobei das Kreditinstitut aus der Garantie nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann.

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