gespaltenes Ertragswertverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren zur Ermittlung des Ertragswerts von Grundstücken gemäß § 17 II Nr. 1 ImmoWertV. Es wird getrennt zwischen dem Ertragswertanteil für den i.d.R. nicht abnutzbaren Grund und Boden einerseits und dem Ertragswertanteil für die der Benutzung unterliegenden Gebäudeteile andererseits. Beide Werte bilden zusammen den Gesamtertragswert des Objekts, wobei für die Ermittlung des jeweiligen Ertragswertanteils unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden. Das gespaltene Ertragswertverfahren findet insbesondere bei differenziert zu beurteilenden Objekten Anwendung.
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