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Revision von Gesellschaft vom 14.11.2018 - 11:12

Gesellschaft

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    durch Rechtsgeschäft begründeter Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. I.e.S. sind Gesellschaften nur die vom Bestand ihrer Mitglieder abhängigen Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft). I.w.S. zählen dazu auch die Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH], Aktiengesellschaft [AG], Kommanditgesellschaft auf Aktien [KGaA]) mit körperschaftlicher Organisationsstruktur (Körperschaft).
    Das Recht der Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB) und in Spezialgesetzen, wie z.B. dem Aktiengesetz (AktG), dem GmbH-Gesetz oder dem Partnerschaftsgesells-Gesetz.

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