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Revision von Geschäftsprozess vom 30.07.2012 - 18:29

Geschäftsprozess

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    1. Begriff: Der Begriff Prozess im Allgemeinen findet seinen Ursprung im lateinischen Wort „procedere“ für Voranschreiten. Unter einem Prozess ist ein Ablauf oder ein Vorgang zu verstehen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird unter diesem Begriff die Gesamtheit von aufeinander einwirkenden Vorgängen subsumiert, die die betriebliche Leistungserstellung ermöglichen. Rückt die unternehmerische bzw. betriebliche Betrachtung eines Prozesses in den Fokus, wird die allgemeine Bezeichnung Prozess durch die spezielle Bezeichnung Geschäftsprozess (Business Process) ersetzt. Verstanden wird hierunter eine zeitlich und sachlogisch im Zusammenhang stehende Menge von Aktivitäten bzw. Tätigkeiten, die auf unterschiedlichen Aggregationsstufen zusammengefasst werden können.

    2. Aufbau: Geschäftsprozesse dienen der Erfüllung der obersten, strategischen Ziele einer Unternehmung und beschreiben ihr zentrales Geschäftsfeld. Die daraus resultierende Gesamtaufgabe (Hauptprozess) kann in betriebswirtschaftlich relevante Teilaufgaben (Teilprozesse) zerlegt werden, deren Träger Inhaber bestimmter Stellen innerhalb der Unternehmung sind. Zur Erfüllung der Aufgaben einer Unternehmung sind Ressourcen (Arbeitskraft, Maschinen, Daten ect.) als Input notwendig. Innerhalb des Geschäftsprozesses wird dann durch Einsatz dieser Ressourcen ein Output erzeugt. Die Erfüllung der Aufgaben kann manuell, automatisiert oder teil-automatisiert erfolgen. Der erzeugte Output stellt einen Nutzen für den Kunden dar, der sowohl externer (Endkunde) als auch interner Natur sein kann. Handelt es sich um einen externen Kunden, ist der Prozess wertschöpfend, bei internen Kunden dagegen handelt es sich meistens um die nächste Abteilung innerhalb einer Unternehmung, die zur Fertigstellung des Produktes oder der Dienstleistung beiträgt.

    3. Anwendungsbeispiel: Bei einer Bank lässt sich beispielsweise die Beantragung eines Kredites, die Bearbeitung des Antrags und die Mitteilung des Ergebnisses (Genehmigung oder Ablehnung) als Prozess beschreiben. Auch die Eröffnung eines Girokontos oder eines Festgeldkontos kann man als Prozess definieren. Jeder Prozess besteht aus einem Startereignis, einer oder mehreren Aktivitäten und einem Endereignis.

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