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Revision von Geschäftsführer vom 14.11.2018 - 11:12

Geschäftsführer

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    1. im Rechtssinne nach § 6 I GmbHG notwendiges Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), durch das diese erst handlungsfähig wird. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (§ 35 I GmbHG). Geschäftsführer können nur natürliche Personen mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit (§ 6 II 1 GmbHG) sein, die nicht zugleich auch Gesellschafter der GmbH sein müssen (Drittorganschaft). Mehrere Geschäftsführer sind im Zweifel gesamtvertretungsberechtigt (§ 35 II 1 GmbHG; Gesamtvertretung bei Gesellschaften).

    2. Geschäftsführer ist im allgemeinen Sprachgebrauch auch der Leiter eines Unternehmens oder Verbandes.

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