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Revision von Gesamtkostenverfahren vom 04.03.2020 - 13:05

Gesamtkostenverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Gesamtkostenverfahren ist in der internen Erfolgsrechnung (Kostenrechnung) ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen einer kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem den Gesamtleistungen des Betriebs die Gesamtkosten, gegliedert nach Kostenarten, gegenübergestellt werden.

    2. Berechnung/Grundgleichung: Betriebserfolg = Nettoerlöse + Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigerzeugnissen - Bestandsminderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen - Gesamtkosten der Periode.

    3. Anwendung: In der externen Erfolgsrechnung kann der Jahresüberschuss entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden (§ 275 I HGB). Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Erträge einer Periode sämtlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Wenn Produktion und Absatz einer Periode nicht übereinstimmen, werden auf der Ertragsseite der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Bestandserhöhungen und auf der Aufwandsseite Bestandsminderungen an Halb- und Fertigfabrikaten berücksichtigt. Die Aufwendungen werden beim Gesamtkostenverfahren nach Aufwandsarten gegliedert. Zweck der Gliederung nach Kostenarten ist es, einen besseren Einblick in die Struktur der Erträge und der Aufwendungen zu erhalten. Aufgrund der (im Vergleich zum Umsatzkostenverfahren) leichteren Objektivierbarkeit sind diese Informationen für Dritte durchaus entscheidungsrelevant. In der Bilanzanalyse werden eine Reihe von Kennzahlen zur Beurteilung der Entwicklung der Aufwandsstruktur gebildet (z.B. Materialintensität, Personalintensität).

    4. Kritik: Das Gesamtkostenverfahren lässt keine Aussage darüber zu, in welchem Maße einzelne Produkte oder Produktgruppen zum Betriebserfolg beigetragen haben, da die Gesamtkosten nur nach Kostenarten aufgeteilt werden. Für eine Beurteilung der Gewinnträchtigkeit einzelner Produkte oder Produktgruppen ist eine kostenträgerbezogene Kostengliederung notwendig. Das Gesamtkostenverfahren mit seiner kostenartenbezogenen Kostenaufteilung ermöglicht lediglich die pauschale Ermittlung des Betriebserfolgs. Deshalb ist das Gesamtkostenverfahren nur geeignet für Einprodukt-Unternehmen oder Unternehmen mit einfacher Sortenfertigung. In allen anderen Fällen sollte zum Umsatzkostenverfahren gegriffen werden.

     

     

     

     

     

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