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Revision von generelle Verpfändung vom 30.10.2018 - 14:18
generelle Verpfändung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depotvorschussung; Mit der generellen Verpfändung vereinbaren depotführendes Kreditinstitut und Hinterleger, dass die im offenen Depot bereits befindlichen und auch später einzulegende Wertpapiere dem Verwahrer gegenüber als generell verpfändet gelten sollen, ohne dass es einer erneuten Verpfändungserklärung bedarf. Hauptanwendungsgebiet von generellen Verpfändungen sind Dispositionsdepots bei der Deutschen Bundesbank.
Vgl. auch Verpfändung.

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