Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von gemischte Unternehmen vom 09.04.2020 - 16:09

gemischte Unternehmen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. i.e.S.: Unternehmen, die weder Kreditinstitute i.S. des KWG noch Finanzholding-Gesellschaften i. S. des KWG sind, zu denen aber mindestens ein Kreditinstitut als Tochterunternehmen (§ 1 VII KWG a.F.) gehört (§ 1 IIIb KWG a.F.). Gemischte Unternehmen unterlagen der Bankenaufsicht nur partiell; sie konnten zu Angaben im Rahmen der Monatsausweise verpflichtet werden (§ 25 IV 2 KWG a.F.), ferner von bankaufsichtlichen Auskünften und Prüfungen betroffen sein (§ 44 KWG a.F.). Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) bezieht sich die Bankaufsicht ähnlich begrenzt auf gemischte Finanzholding- und gemischte Holding-Gesellschaften (Art. 4 I Nr. 21 i.V.m. Nr. 20 und Nr. 22 des EU-Rechtsakts, § 1 XXXV KWG).

    2. I.w.S.: synonym für Joint Venture.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com