Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von gemischte Aufwendungen vom 20.11.2018 - 12:11

gemischte Aufwendungen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausgaben, die sowohl einen privat veranlassten als auch einen Anteil Betriebsausgaben oder Werbungskosten enthalten. In einer Grundsatzentscheidung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs gemischte Ausgaben anerkannt und damit eine Aufteilung von Aufwendungen in einen steuerlich abzugsfähigen Anteil (Werbungskosten, Betriebsausgaben) und in einen nicht-abzugsfähigen Anteil (private Veranlassung) generell zugelassen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com