Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gemeingut vom 25.10.2018 - 13:01

Gemeingut

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Allmende, Kollektivgut, Commons; Ressource, die einer Gemeinschaft zur kollektiven Nutzung zur Verfügung steht, die für den dauerhaften Erhalt dieser Gemeinschaft erforderlich ist und über deren Nutzungsrechte sich die Mitglieder der Gemeinschaft verständigt haben.

    1. Typen: Ein Gemeingut kann eine „(Gemein-)Ressource“ materieller Natur (z.B. Biodiversität, Erdatmosphäre, Fischgründe, Grund-/Trinkwasser, Transportsysteme), immaterieller Natur (z.B. genetischer Code, Kultur, Sprache, Werte, Wikipedia) oder gemischter im-/materieller Natur (z.B. öffentliche Bildungs-/Finanz-/Gesundheits-/Informationssysteme) sein.

    2. Besondere Merkmale: Damit eine (Gemein-)Ressource als Gemeingut betrachtet werden kann, müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen erfüllt sein:
    a) die Ressource muss in einer (sozialen) Beziehung zu einer spezifischen Gemeinschaft stehen, die sich dadurch definiert, dass sie für ihren dauerhaften Erhalt (bzw. für den Erhalt ihrer Identität) auf die Inanspruchnahme eben jener Ressource angewiesen ist,
    b) die Ressource wurde den Mitgliedern der Gemeinschaft gemeinsam überliefert oder von ihnen kollektiv entwickelt, ist also kein Ergebnis der Arbeit einer einzelnen Person,
    c) die Ressource muss der Gemeinschaft zur Verfügung stehen, d.h. die Mitglieder der Gemeinschaft müssen prinzipiell freien (aber nicht notwendigerweise kostenlosen) Zugang zu ihr haben,
    d) die Ressource kann verschiedenen Eigentumsregimen unterliegen, ist aber nicht kommodifizierbar,
    e) die Gemeinschaft muss sich über Regeln verständigt haben, die eine freie Nutzbarkeit der Ressource durch alle Mitglieder der Gemeinschaft nachhaltig gewährleisten.

    3. Problem: Das zentrale Problem des Fehlens adäquater Nutzungsregelungen und ihrer Durchsetzbarkeit wird besonders deutlich mit Blick auf Gemeingüter in Form endlicher Ressourcen. Hier kann der prinzipiell freie Zugang zu Gemeingütern z.B. durch „Trittbrettfahrertum“ und/oder private Vereinnahmung die Fehl-/Übernutzung und letztendlich die dauerhafte Zerstörung von Gemeingütern zur Folge haben.
    Diesem Problem und der damit verbundenen Frage, „wie gemeinschaftliches Eigentum erfolgreich verwaltet werden kann“, hat sich von wissenschaftlicher Seite v.a. die US-amerikanische Professorin Elinor Ostrom (*1933) gewidmet. Für ihre diesbezüglichen Arbeiten wurde ihr 2009 als erster Frau gemeinsam mit Oliver E. Williamson der Wirtschaftsnobelpreis zuerkannt. Ein wesentliches Ergebnis ihrer Arbeit bestand in der Erkenntnis, dass für eine angemessene und nachhaltige Bewirtschaftung von knappen natürlichen (Gemein-)Ressourcen in vielen Fällen eine institutionalisierte lokale Kooperation der Betroffenen sowohl staatlicher Kontrolle als auch Privatisierungen überlegen ist.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com