gelegentliche Wertpapierleihe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Wertpapierleihe, bei der die Bank als Entleiher auftritt und im Rahmen von Einzelgeschäften den Verleiher kontaktiert. Dies kann zu Verzögerungen bzw. zum Nichtabschluss eines Wertpapierdarlehens führen, da der Entleiher u.U. die zugrunde liegenden Wertpapiere in der Zwischenzeit anderweitig erhält. Bei diesen Verleihgeschäften ist keine systematische Nutzung eines Wertpapierdepots (Depot) gewünscht.
Gegensatz: automatische Wertpapierleihe.
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