Geldsummenschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldschuld, bei der die Leistung des Schuldners von Beginn an in ihrem Nennbetrag zumindest bestimmbar ist. Für Geldsummenschulden gilt der Grundsatz des Nominalismus. Gegen das Risiko einer Inflation kann sich der Gläubiger mit Wertsicherungsklauseln behelfen (Geldwertklauseln).
Gegensatz: Geldwertschuld.
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