Geldschuld, international
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldschuld, die eine im Inland (Währungsgebiet) ansässige Person (Gebietsansässiger) einem Gebietsfremden gegenüber eingeht. Aufgrund des Fehlens international rechtsverbindlich anerkannter Zahlungsmittel (mit Ausnahme des Euro in den Mitgliedstaaten des Eurosystems) ist es Sache der jeweiligen Vertragsparteien, die Währung(en) zu bestimmen, in der eine Verbindlichkeit fixiert wird (Schuldwährung) und/oder in der die Erfüllung zu erfolgen hat (Zahlungswährung).
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