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Revision von Gegenparteirisiko vom 05.11.2018 - 22:47

Gegenparteirisiko

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    Kontrahentenrisiko; spezielles Adressenausfallrisiko, das darin besteht, dass ein Handelspartner seinen Verpflichtungen (z.B. Lieferverpflichtung, Überweisung des Verkaufsbetrages) nicht oder nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommt. Kann generell über die Zwischenschaltung eines zentralen Kontrahenten (Börse) oder z.B. bei Financial Swaps durch Interest Netting verringert werden. Das Counterparty Risk ist ein unsystematisches Risiko, das durch Diversifikation verkleinert werden kann.

     

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