Gegenparteirisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kontrahentenrisiko; spezielles Adressenausfallrisiko, das darin besteht, dass ein Handelspartner seinen Verpflichtungen (z.B. Lieferverpflichtung, Überweisung des Verkaufsbetrages) nicht oder nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommt. Kann generell über die Zwischenschaltung eines zentralen Kontrahenten (Börse) oder z.B. bei Financial Swaps durch Interest Netting verringert werden. Das Gegenparteirisiko (engl. Counterparty Risk) ist ein unsystematisches Risiko, das durch Diversifikation verkleinert werden kann.
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Interne Verweise
Adressenausfallrisiko Basisrisiko Credit Spread Gegenparteirisiko Liquiditätsrisiko Loss Given Default Mark-to-Market-Bewertung Marktpreisrisiko Present Value of a Basis Point (PVBP) RAROC RORAC Risiko-Controlling Risikoappetit Risikoarten Risikoinventur Risikokosten Spread Risk Zinsänderungsrisiko bankbetriebliche Risiken operationelles Risiko
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