Direkt zum Inhalt

Fremdwährungswechsel

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Art. 41 WG Wechsel, der auf eine Währung lautet, die am Zahlungsort nicht gilt (Fremdwährungsschuld). Hat der Aussteller nicht die Zahlung in einer bestimmten Währung vorgeschrieben (Effektivvermerk), kann die Wechselsumme in der Landeswährung nach dem Wert gezahlt werden, den sie am Verfalltag besitzt. Der Fremdwährungswechsel ist ein Auslandswechsel.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Fremdwährungswechsel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Fremdwährungswechsel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fremdwaehrungswechsel-58096 node58096 Fremdwährungswechsel node55842 Auslandswechsel node58096->node55842 node57139 Dokumenteninkasso node55842->node57139 node57764 Exportfinanzierung durch Kreditinstitute node55842->node57764 node56839 D/A-Inkasso node55842->node56839 node62526 Wechsel Annahme node62526->node55842
    Mindmap Fremdwährungswechsel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fremdwaehrungswechsel-58096 node58096 Fremdwährungswechsel node55842 Auslandswechsel node58096->node55842

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete