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Revision von Fraud vom 13.11.2018 - 19:49

Fraud

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: aus dem Englischen stammender Sammel- bzw. Oberbegriff, der verschiedenste Arten von Wirtschaftskriminalität umfasst. In der griechisch-römischen Mythologie war Apate bzw. Fraus die Göttin der Falschheit, ihr Gegenüber Dolos bzw. Dolus.

    2. Im Deutschen wird Fraud oft mit Betrug gleichgesetzt und damit gegenüber dem ursprünglichen Bedeutungsgehalt eingeschränkt. Der Straftatbestand des § 263 StGB schützt Vermögen gegen kriminelles Verhalten (Vermögensdelikt), Sonderfälle betrügerischen Verhaltens sind Computer- (§ 263a StGB), Subventions- (§ 264 StGB), Kapitalanlage- (§ 264a StGB) und Kreditbetrug (§ 265b StGB).

    3. Die im Rahmen von Compliance übliche, weitere angloamerikanische Begrifflichkeit (fraud) wird z.B. verwendet bei Fraud Risk Management, Fraud Prevention, Fraud Protection, Fraud Prevention and Protection, Fraud Auditing oder auch Anti Fraud Management (System). In der Terminologie der Wirtschaftsprüfung und Revision beschreibt Fraud meist Bereiche wie Betrug i.S. des StGB, betrügerische und andere "dolose", d.h. schadenstiftende Verhaltensweisen (wie etwa Unterschlagung, § 246 StGB; Untreue, § 266 StGB).

    4. Aus Sicht des Zivilrechts liegt bei Fraud oft arglistige Täuschung vor, die einen Grund zur Anfechtung von Willenserklärungen nach § 123 BGB bildet und in der Folge zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (von Anfang an) führt. Ferner besteht bei durch Fraud verursachten Vermögensschäden ein Anspruch der geschädigten Person aus unerlaubter Handlung nach § 823 II BGB i.V.m. (z.B.) § 263 StGB auf Schadensersatz.

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