FRA-Satz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zinssatz, der bei Abschluss eines Forward Rate Agreement (FRA) festgelegt und während der Laufzeit des FRA nicht verändert wird. Der FRA-Satz ist eine Forward Rate. Der FRA-Satz wird am Zinsfeststellungstermin mit dem aktuellen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) verglichen. Ist der aktuelle Referenzzinssatz höher als der FRA-Satz, erhält der Käufer vom Verkäufer des FRA eine Ausgleichszahlung (Cash Settlement). Ist der aktuelle Referenzzinssatz dagegen niedriger, muss der Käufer an den Verkäufer eine Ausgleichszahlung leisten. Sind FRA-Zinssatz und Referenzzinssatz identisch, sind keine Ausgleichszahlungen zu leisten.
2. Ermittlung: Die Formel zur Ermittlung der Ausgleichszahlung lautet:
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Interne Verweise
Aktienindex-Future Bull Spread Cap Capped Call Carry Euro-Bund-Future Euro-Dollar-Future Forward Forward Rate Forward Rate Agreement (FRA) Future, Preisbildung Geldmarkt-Future Hedging mit Zinsfutures Outright Termingeschäft Terminkontrakt Zinsfuture Zinsoption Zinssicherungsinstrument asymmetrisches Risikoinstrument
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