Forward-Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form eines Darlehens, das vorzeitig gewährt, aber erst in der Zukunft aufgenommen wird. Der Zinssatz für das künftige Darlehen wird bereits bei Abschluss der Forward-Darlehen festgelegt. Damit sichert sich der Kreditnehmer vorab einen festen Zinssatz. Ein Forward-Darlehen schafft Kalkulationssicherheit für eine spätere Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen i.Allg. mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren an, der Kostenaufschlag auf den aktuellen Zinssatz beläuft sich auf rund 0,01 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit.
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