Direkt zum Inhalt

Forward-Darlehen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form eines Darlehens, das vorzeitig gewährt, aber erst in der Zukunft aufgenommen wird. Der Zinssatz für das künftige Darlehen wird bereits bei Abschluss der Forward-Darlehen festgelegt. Damit sichert sich der Kreditnehmer vorab einen festen Zinssatz. Ein Forward-Darlehen schafft Kalkulationssicherheit für eine spätere Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen i.Allg. mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren an, der Kostenaufschlag auf den aktuellen Zinssatz beläuft sich auf rund 0,01 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Forward-Darlehen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Forward-Darlehen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/forward-darlehen-70353 node70353 Forward-Darlehen node57714 European Committee for ... node70353->node57714 node62767 Zahlungsverkehr node57714->node62767 node57708 Europäische Zentralbank (EZB) node57714->node57708 node61732 SWIFT node57714->node61732 node59306 Kontoüberziehung node59306->node57714
    Mindmap Forward-Darlehen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/forward-darlehen-70353 node70353 Forward-Darlehen node57714 European Committee for ... node70353->node57714

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete