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Revision von Forum für Finanzmarktaufsicht vom 14.11.2018 - 12:26

Forum für Finanzmarktaufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Forum für Finanzmarktaufsicht war ein im November 2000 auf Basis einer Vereinbarung zwischen den drei Präsidenten der drei damals jeweils für Teilbereiche der Allfinanz zuständigen Bundesoberbehörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen [BAKred], Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel [BAWe], Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen [BAV]) und der Deutschen Bundesbank gebildetes Gremium für eine sektorübergreifende Zusammenarbeit. Seit der Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22.4.2002 (BGBl I 1310) bestand das Forum bei der BaFin und unter deren Vorsitz (§ 3 FinDAG a.F.). Das Bundesministerium der Finanzen hatte ein Teilnahmerecht an den Sitzungen. Das Forum für Finanzmarktaufsicht koordinierte nach § 3 Satz 4 und 5 FinDAG a.F. die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank bei der Aufsicht und beriet auch in Fragen der Allfinanzaufsicht, die für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung waren. Darüber hinaus konnte das Forum für Finanzmarktaufsicht auch zur Koordination der laufenden Beaufsichtigung der Institute i.S. des KWG und des Prüfungswesens i.S.d. §§ 44 ff. KWG a.F. genutzt werden. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28.11.2012 (BGBl. I 2369) wurde das Forum für Finanzmarktaufsicht abgeschafft, da sich in der Praxis gezeigt hatte, dass ein gesetzlich verankertes Forum zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank im Rahmen der laufenden Überwachung nicht erforderlich war. Die notwendige Koordinierung zwischen BaFin und Deutscher Bundebank erfolgt stattdessen als laufender Abstimmungsprozess zwischen diesen beiden Institutionen.

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