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Revision von à forfait vom 15.11.2018 - 10:35

à forfait

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (zu Dt. „in Bausch und Bogen“); bezieht sich auf den Ankauf von Forderungen unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer (Forfaitierung).

    Auf einem Wechsel wird mit diesem Zusatz ein möglicher Rückgriff ausgeschlossen (Wechselrückgriff).

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