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Revision von Forderungen an Kunden vom 27.02.2020 - 12:09

Forderungen an Kunden

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    Aktivposten Nr. 4 der Bankbilanz (Aktivposten der Bankbilanz), unter dem Forderungen bankgeschäftlicher und nicht bankgeschäftlicher Art an in- und ausländische Nichtbanken ausgewiesen werden, wobei neben Buchforderungen auch bestimmte verbriefte Forderungen (wie z.B. nicht notenbankfähige Wechsel und nicht börsenfähige Schuldverschreibungen sowie Namensschuldverschreibungen) zu erfassen sind. Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss der Kreditinstitute nach Restlaufzeiten (bis 1997 nach Ursprungslaufzeiten) aufzugliedern (§ 9 I Nr. 2 RechKredV). Durch den Wechsel zu Restlaufzeiten werden verfeinerte Einblicke in die Liquiditätsstruktur der Forderungen ermöglicht, während zuvor die Geschäftsstruktur klarer erkenntlich wurde. Wertberichtigungen auf Forderungen sind abzusetzen.

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