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Revision von Fondsadvisor vom 30.10.2018 - 15:16

Fondsadvisor

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    1. Begriff: Ein Fondsadvisor berät Portfoliomanager bei deren Anlageentscheidungen. Meist arbeitet er bei einem eigenständigen Unternehmen oder als Personengesellschaft, das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder einem Portfoliomanager mit einem Advisory-Mandat ausgestattet wird. Häufig hat der Fondsadvisor auch die Anlagestrategie des Sondervermögens selbst entwickelt, jedoch fehlen ihm die Mittel oder die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Finanzportfolioverwaltung nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Für das Fondsadvisory ist zwar ebenfalls eine Erlaubnis der BaFin notwendig, die Anforderungen sind jedoch niedriger als bei der Finanzportfolioverwaltung.

    2. Weiteres: Fondsadvisors sind durch den Gesetzgeber weniger reguliert als Portfoliomanager und fallen, falls sie nur Sondervermögen verwalten, nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Ein Fondsadvisor steht aber auch weniger in der Haftung, da er nur Empfehlungen aussprechen kann, die für den Portfoliomanager nicht bindend sind. Gerade im Zusammenhang mit White-Label-Fonds greifen KVGs auf die Dienste von Fondsadvisoren zurück.

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