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Revision von Fixed-Price-Reoffer-Verfahren vom 13.11.2018 - 19:37

Fixed-Price-Reoffer-Verfahren

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    analog zum Bookbuilding bei Aktienemissionen bei Fremdkapitalbegebungen übliches Gegenstück. Die konsortialführende bzw. emissionsbegleitende (Investment) Bank legt ein Pricing Proposal in Form einer Renditedifferenz zu einer Referenzanleihe fest. Die Übernahme der Wertpapiere erfolgt sodann zu einem mit dem Emittenten ausgehandelten Übernahmepreis (fixed price), der unter dem tatsächlichen Ausgabepreis (reoffer price) an die Investoren geht. In der Differenz spiegelt sich die für die Übernahme des Platzierungsrisikos eingeräumte Prämie der Konsorten wider. Durch die beim Fixed-Price-Reoffer-Verfahren vereinbarte Preisvorgabe, die bis zu einem festen Zeitpunkt nach Beginn des Abverkaufs (launch) nicht unterschritten werden darf, wird den Konsorten eine Kalkulationsbasis für ihre Provisionen (fees) zur Verfügung gestellt. Für eine kurze Zeitspanne, je nach Einzelfall von wenigen Minuten bis mehreren Stunden, dürfen die Konsorten Emissionen nicht unter dem festgelegten Preis weiterveräußern, bis der Konsortialführer die Preisgestaltung freigibt (free to trade/breaking the syndicate).

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