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Revision von Finanzierungshilfen vom 15.11.2018 - 14:02
Finanzierungshilfen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wirtschaftsförderung durch Vergabe zinssubventionierter Kredite sowie Gewährung von Bundes- oder Landesbürgschaften, Investitionszulagen und -zuschüssen. Eingesetzt werden je nach Programm Bundes-, Landes-, EU- oder ERP-Mittel (ERP-Darlehen). Finanzierungshilfen werden bspw. gezielt eingesetzt zur Förderung von Existenzgründungen oder Umweltinvestitionen sowie zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete.
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