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finanzielle Mantelkapitalgesellschaft (FMKG)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmen, das gemäß nationalem oder EU-Recht errichtet ist, entweder 1. vertragsrechtlich als gemeinsamer, von Verwaltungsgesellschaften verwalteter Fonds, 2. als Trust; 3. gesellschaftsrechtlich als Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder 4. auf einer sonstigen ähnlichen Grundlage, und dessen Haupttätigkeit den beiden folgenden Kriterien entspricht:
    Das Unternehmen beabsichtigt, eines oder mehrere Verbriefungsgeschäfte vorzunehmen, oder nimmt diese vor und seine Struktur soll die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens von denen des Origi­nators, der Versicherungs- oder der Rückversicherungs­gesellschaft isolieren;
    es begibt Schuldverschreibungen, andere Schuldtitel, Verbriefungsfonds-Anteile und/oder Finanzderivate oder beabsichtigt, solche zu begeben, und/oder hält rechtlich oder wirtschaftlich der Ausgabe von solchen Finanzierungsinstrumenten zugrunde liegende Aktiva oder ist berechtigt, solche zu halten, die der Öffentlichkeit zum Verkauf  angeboten oder auf der Grundlage von Privatplatzierun­gen verkauft werden.
    Nicht umfasst werden 1. monetäre Finanzinstitute (MFIs); 2. Investmentfonds; 3. Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, 4. Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs), die solche AIFs verwalten bzw. vertreiben.
    FMKGs unterliegen eigenen statistischen Meldepflichten im Eurosystem.

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