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Revision von finanzielle Gegenpartei vom 23.10.2018 - 11:16

finanzielle Gegenpartei

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    Finanzielle Gegenparteien (engl. Financial Counterparty) sind nach Art. 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (European Markets Infrastructure Regulation, EMIR) nach EU-Recht zugelassene Wertpapierfirmen, zugelassene Kreditinstitute, zugelassene Versicherungsunternehmen oder Rückversicherungsunternehmen, zugelassene OGAW und deren zugelassene Verwaltungsgesellschaften, Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung und alternative Investmentfonds, die von zugelassenen oder eingetragenen Verwaltern alternativer Investmentfonds verwaltet werden.

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