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Revision von Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung vom 09.11.2018 - 14:58

Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit dem BilMoG wird der Begriff "Finanzgeschäfte" in der Rechnungslegungsverordnung nicht mehr verwendet, statt dessen wird dort nunmehr von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes gesprochen. Hierzu gehören: Geschäfte mit Wertpapieren des Handelsbestands, mit derivativen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps usw.) und mit Edelmetallen.

    Vgl. auch Rahmenvertrag für Finanzgeschäfte.

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