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Revision von Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG vom 14.11.2018 - 12:25

Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG

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    Ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG ist ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen i.S. des KWG für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut i.S. des KWG ist (§ 1 Ia 1 KWG). Ebenso wie Kreditinstitute i.S. des KWG unterliegen Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im KWG werden die Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG zusammen mit den Kreditinstituten i.S. des KWG unter dem Oberbegriff der Institute i.S. des KWG zusammengefasst.
    Ein Finanzdienstleistungsinstitut kann zwar kein Kreditinstitut (§ 1 Ia 1 KWG) und auch keine Wertpapierhandelsbank (§ 1 IIId 4 KWG ) sein, wohl aber ein Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 IIId 3 KWG).

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