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Revision von Finanzanlagevermögen vom 06.11.2018 - 15:48

Finanzanlagevermögen

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    Finanzanlagen; jener Teil des Anlagevermögens, der sich aus i.w.S. monetären Vermögensgegenständen zusammensetzt. Voraussetzung für einen Ausweis als Finanzanlagevermögen ist, dass die betreffenden Assets dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen. Nach § 266 II HGB erfolgt eine Unterteilung in sechs Positionen: Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige Ausleihungen. Für Kapitalgesellschaften besteht bei Finanzanlagen ein Abschreibungswahlrecht für voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen (§ 253 III 4 HGB).

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