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Revision von Finanz- und Rechnungswesenprüfung vom 24.10.2018 - 14:30

Finanz- und Rechnungswesenprüfung

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    bildet einen Aufgabenbereich der Internen Revision. Schwerpunktmäßig werden dabei die Ordnungsmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Finanz- und Rechnungswesens vergangenheitsorientiert geprüft. Die Ordnungsmäßigkeit ist gewährleistet bei Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der internen Vorgaben, die von der Unternehmensleitung als Bestandteile des Internen Kontrollsystems für den geprüften Bereich vorgegeben worden sind. Die Funktionsfähigkeit ist gegeben, wenn die einzelnen Bestandteile des Finanz- und Rechnungswesens reibungslos zusammenwirken. Das Kriterium der Sicherheit beinhaltet den Schutz vor Vermögensverlusten des Unternehmens. Diese können auch durch entgangene Einnahmen entstehen, z.B. durch nicht oder nicht vollständig berechnete Leistungen des Unternehmens. Es bestehen einerseits Vermögensverlustgefahren seitens der eigenen Mitarbeiter, andererseits können Minderungen des Vermögens von außerhalb verursacht werden. Bei den Mitarbeitern sind vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung doloser Handlungen zu treffen. Solche sind Veruntreuungen, Unterschlagungen oder Diebstahl. Risiken, ausgehend von Personen außerhalb des Unternehmens, bestehen insbesondere im Bereich der Rechnerkriminalität durch den unbefugten Eintritt von Hackern in das IT-System. Prüfungsobjekte der Finanz- und Rechnungswesenprüfung sind vor allem die Finanzbuchhaltung, die Anlagen- und Lagerbuchhaltung sowie die Abrechnungssysteme. Der hohe Stellenwert der Finanz- und Rechnungswesenprüfung ist darauf zurückzuführen, dass alle wirtschaftlichen Transaktionen durch das Finanz- und Rechnungswesen erfasst werden. Die Rückverfolgbarkeit eines Sachverhalts anhand von Unterlagen ermöglicht eine vergangenheitsbezogene Prüfung. Des Weiteren dient das Zahlenmaterial des Rechnungswesens als Informationsgrundlage für das Controlling. Dieses erstellt daraus Analysen, die Basis von unternehmerischen Entscheidungen sind. Für externe Zwecke, bspw. als Anhaltspunkte für Abschlussprüfungen, ist die Möglichkeit gegeben, die gewonnenen Informationen ergänzend zu verwenden.

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