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Revision von Feinsteuerungsoperationen des ESZB vom 12.11.2018 - 11:44

Feinsteuerungsoperationen des ESZB

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: neben Hauptrefinanzierungsgeschäften des ESZB und längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des ESZB als Basisrefinanzierung innerhalb der Geldpolitik des ESZB weiteres Offenmarktinstrument (Offenmarktgeschäfte des ESZB). Aufgabe der Feinsteuerungsoperationen des ESZB ist es, durch unerwartete Liquiditätsschwankungen hervorgerufene Fluktuationen der Geldmarktzinssätze zu dämpfen.

    2. Instrumente zur Durchführung: befristete Transaktionen, definitive Käufe bzw. Verkäufe, Devisenswap-Geschäfte und Hereinnahme von Termineinlagen, wobei im Wesentlichen befristete Transaktionen eingesetzt werden sollen. Aufgrund des teilweise erratischen Charakters von Liquiditätsschwankungen muss der Instrumenteneinsatz sehr flexibel und kurzfristig realisierbar sein. Sowohl über den Zeitpunkt als auch über die Dauer des Instrumenteneinsatzes wird daher operativ entschieden. Die Abwicklung erfolgt i.d.R. über die nationalen Zentralbanken (NZB). Liquiditätszuführende befristete Transaktionen werden vorzugsweise im Schnelltender-Verfahren abgewickelt, liquiditätsabsolvierende befristete Transaktionen dagegen mithilfe von bilateralen Geschäften. Sollte der EZB-Rat es für geboten halten, können im Rahmen der Feinsteuerung befristete Transaktionen als bilaterale Geschäfte auch direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführt werden.

    Liquiditätsbereitstellung und -abschöpfung können auch über Devisenswapgeschäfte realisiert werden.

    Zur Liquiditätsabschöpfung können schließlich auch Termineinlagen hereingenommen werden. Für diese gelten eine feste Laufzeit und ein fester Zinssatz. Die Hereinnahme erfolgt i.d.R. durch die nationalen Zentralbanken im Schnelltenderverfahren (ausnahmsweise auch über bilaterale Geschäfte), wobei die Termineinlagen auf Konten bei den nationalen Zentralbanken gehalten werden, auch dann, wenn die Geschäfte in Abweichung von der Regel zentral durch die EZB durchgeführt werden.

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