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Revision von Family Office vom 09.11.2018 - 16:14

Family Office

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: spezialisierte Teileinheiten bzw. spezielle Leistungsbündel, die eine Bank für Inhaber großer Familienvermögen offeriert. Das Angebot umfasst Strategieberatung, strategisches und operatives Vermögensmanagement sowie Controlling. Das Family Office fungiert als neutraler Berater der Familie in finanziellen Belangen und unterstützt sie insbesondere bei der Aufteilung des Familienvermögens auf die unterschiedlichen Investitionsalternativen (Asset Allocation). Die Umsetzung im Portfoliomanagement kann über die Vermögensverwaltung einer Bank oder mehrerer Banken erfolgen.

    2. Prozess: Entscheidet sich ein Mandant, sein Vermögen umfassend durch ein Family Office betreuen zu lassen, wird zunächst die Vermögenssituation analysiert, die Ziele werden gemeinsam mit dem Mandanten definiert und in einer Planung konkretisiert. Strategien werden entwickelt und Maßnahmenpläne erarbeitet. Dabei kooperieren die Family Office-Mitarbeiter bedarfsorientiert mit Spezialisten anderer Institute sowie externen Beratern. Nach Abstimmung werden auch Managementaufgaben übernommen, in denen z.B. verschiedene Investitionsalternativen geprüft und der Familie Entscheidungshilfen angeboten werden. Die Performance aller Investitionen wird fortlaufend analysiert und der Mandant regelmäßig über den Stand seines Vermögens informiert. Dabei wird die Einhaltung der strategischen Vermögensziele überprüft, um nötige Anpassungen des Portfolios identifizieren und vornehmen zu können.

    3. Preis: Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis.

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